Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
neXsolut GmbH
Stand: April 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der neXsolut GmbH, Zum Gimbacher Hof 10, 65779 Kelkheim (nachfolgend „neXsolut“) und ihren Kunden über Schulungen, Beratungsleistungen und begleitete Umsetzungsprojekte im Bereich Künstliche Intelligenz (KI), Digitalisierung und Prozessautomatisierung.
2. Vertragsgegenstand
neXsolut bietet individuell abgestimmte Leistungen in den Bereichen:
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KI-Schulungen, online oder vor Ort
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Beratung zur Prozessanalyse, Potenzialerkennung und Entwicklung von Digitalisierungsstrategien
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Begleitete Umsetzung über ein qualifiziertes Partnernetzwerk mit Fokus auf Vertrieb, Marketing, Recruiting, F&E und Buchhaltung
Art, Umfang und Dauer der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der schriftlichen Beauftragung.
3. Leistungen & Mitwirkungspflichten
(1) Die Leistungen werden auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Daten und Systemzugänge erbracht.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung relevanten Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(3) Bei Vor-Ort-Terminen stellt der Kunde die erforderliche Infrastruktur (z. B. Raum, Technik, Zugang) bereit.
4. Schulungsangebote
(1) Schulungen können als Einzel- oder Gruppenschulung (bis max. 20 Personen) durchgeführt werden, wahlweise remote oder vor Ort.
(2) Alle Schulungen schließen mit einem Wissenstest und einem Teilnahmezertifikat ab, das auch zur Erfüllung der Vorgaben des EU AI Act dient.
(3) Inhalte, Umfang und individuelle Anpassungen der Schulung werden im Vorfeld vereinbart.
5. Beratung & Strategieentwicklung
(1) Die Beratung umfasst u. a. die Analyse der bestehenden Prozesse, die Identifikation von Automatisierungspotenzialen sowie die Erarbeitung einer unternehmensspezifischen KI-Roadmap.
(2) Die Ergebnisse werden dem Kunden in Form eines Strategiedokuments oder einer Präsentation zur Verfügung gestellt.
(3) Die Beratung dient als Grundlage für weiterführende Umsetzungsprojekte, die optional beauftragt werden können.
6. Umsetzung durch Partner
(1) Die neXsolut GmbH übernimmt auf Wunsch die Koordination und das Schnittstellenmanagement zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen durch spezialisierte Partnerunternehmen.
(2) Die eigentliche technische Umsetzung erfolgt durch die jeweiligen Partner, deren Beauftragung direkt oder über neXsolut erfolgen kann.
(3) Für Leistungen Dritter haftet neXsolut nur im Rahmen der Koordinationsverantwortung, nicht für deren eigenständige Vertragserfüllung.
7. Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Tagessätze für Schulung, Beratung und Workshop-Leistungen werden nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.
(3) Reise- und Übernachtungskosten werden wie folgt pauschal abgerechnet:
– 0,50 € pro Kilometer Fahrtkosten (Hin- und Rückweg)
– Übernachtungskosten auf Basis eines 4–5-Sterne-Hotels, ohne Nachweispflicht
(4) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
8. Stornierung & Terminänderung
(1) Schulungen und Workshops können bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei storniert oder verschoben werden.
(2) Bei Stornierung 7–13 Tage vor dem Termin werden 50 % der vereinbarten Summe berechnet.
(3) Bei Stornierung weniger als 7 Tage vorher werden 100 % der Summe fällig.
9. Nutzungsrechte
(1) Schulungsunterlagen, Strategiepapiere und sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung.
(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von neXsolut.
10. Vertraulichkeit & Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen.
(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.
11. Haftung
(1) neXsolut haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen, haftet neXsolut nicht, außer bei Vorsatz.
(3) Eine Haftung für den Erfolg der empfohlenen oder umgesetzten Maßnahmen ist ausgeschlossen.
12. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Königstein im Taunus, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.